Viele Berliner können die Kosten einer Bestattung nicht selber stemmen. Deshalb bekommen viele Menschen jedes Jahr vom Berliner Sozialamt eine Sozialbestattung bezahlt. Diese günstige Bestattung ab 0€ ist für bestattungspflichtige Menschen mit geringem Einkommen geeignet. Zum Beispiel Rentner, Geringverdiener, Bezieher von Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe und Erwerbsunfähige. Für die Kostenübernahme müssen die Voraussetzungen nach § 74 SGB XII gegeben sein. Das bedeutet, dass den Bestattungspflichtigen die Kosten für die Beerdigung nicht zugemutet werden können. Und: Nur wer bestattungspflichtig ist, kann die Kostenübernahme durch das Sozialamt/ Bezirksamt beantragen.

Bestattungspflichtig sind:

  • vorrangig: die Erben
  • Ehepartner/-in/ eingetragene Lebenspartner/-in
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern

Eine Sozialbestattung ab 0 € ist eine vollwertige, wenn auch schlichte Bestattung mit Trauerfeier am Sarg bzw. Schmuckurne inkl. Blumen und Musik. Uns ist die würdige und pietätvolle Ausgestaltung auch bei Sozialbestattungen wichtig. Wichtig ist eine erste schnelle Kontaktaufnahme mit uns, damit wir die Abholung der oder des Verstorbenen durchführen können. Auch das Vorbesprechen der Bestattung kann dann schon erfolgen.

Beispiel: Leistungen bei der Feuerbestattung als Sozialbestattung:

  • Abholung erste Überführung
  • hygienische Versorgung
  • Kremierung mit 2. Leichenschau
  • Kremierungssarg mit Stoffausschlag, Deckengarnitur, Sterbehemd
  • Organisation der Trauerfeier
  • Musikalische Begleitung
  • Blumenschmuck für die Urne
  • schlichte Schmuckurne
  • amtliche Sterbefallmeldung
  • Abmeldungen bei Rentenversicherung, Krankenkasse und Versorgungsamt
  • 1 Sterbeurkunde

Im günstigsten Fall zahlt das Sozialamt für den Bestatter, die Kremationskosten und die Friedhofsgebühren, sofern es kein Wahlgrab sein soll. Diese Grabart wird nur in ganz wenigen Ausnahmefällen genehmigt. Ein Reihengrab ist der Regelfall, wenn es keine anonyme Grabstelle (z.B. unter der Wiese) sein soll.

Wichtig ist die schnelle Beantragung der Kostenübernahme. Hat der verstorbene Mensch vor seinem Tod Sozialhilfe bezogen, muss bei dessen Kostenträger (Sozialamt) der Antrag gestellt werden. Ansonsten ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bezirk der Mensch verstorben ist.

Bitte erfragen Sie die genauen Voraussetzungen für die Antragsstellung bei der zuständigen Sozialbehörde. Normalerweise muss beim Sozialamt durch Vorlage von Kontoauszügen, Einkommensnachweisen, Miete, Strom und anderen monatlichen Ausgaben die Unzumutbarkeit nachgewiesen werden.